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Kann ein Vermieter ein Haus ohne Herd mieten?

2025

Öfen gehören normalerweise zur Wohnungsvermietung

Obwohl Geräte in den meisten Mietwohnungen Standard sind, ist es für einen Eigentümer nicht erforderlich, sie aufzunehmen oder einem Mieter zur Verfügung zu stellen. Bevor die Vermieter über diese Aussage aufatmen, bringt die Vermietung einer Wohnung oder eines Eigenheims ohne Haushaltsgeräte neue Herausforderungen mit sich, aber auch zusätzliche Überlegungen.

Werbung

Wenn ein Vermieter ein Haus ohne Haushaltsgeräte wie einen Herd mietet, muss dies in seiner gesamten Werbung angegeben werden. Wenn ein Vermieter in einer Anzeige einen Fehler macht und angibt, dass Geräte im Mietpreis enthalten sind, kann er diesen Anspruch bei Unterzeichnung eines Mietvertrags nicht ändern. Daher muss er dem Mieter ein Gerät zur Verfügung stellen.

Beschwerde

Für viele Mieter ist es Standard, Geräte im Lieferumfang des Geräts zu haben. Ohne Geräte zu sein, ist ungewöhnlich. Die Vermietung eines Hauses ohne Haushaltsgeräte kann die Attraktivität einer Vermietung für potenzielle Mieter verringern. Der Grund dafür ist, dass der Mieter bereits begonnen hat, die zusätzlichen Kosten für einen Ofen oder andere Gegenstände zu berücksichtigen, wenn er in das Gerät einzieht. Er muss diese Kosten nicht an anderer Stelle mit konkurrierenden Objekten tragen.

Möglicher Schaden

Das Einbringen schwerer Geräte wie Herde oder Herde in ein Gerät durch einen Mieter oder sogar durch Zusteller kann zu Sachschäden führen, die der Vermieter irgendwann beheben muss. Die Kosten für Kratzböden und verkratzte Wände sind möglicherweise nicht die wahrgenommenen Einsparungen wert, die durch die Anmietung einer Immobilie ohne Gerät entstehen. Alle Sachschäden werden jedoch von einer Kaution abgezogen. Wenn das Ausmaß des Schadens die Kaution nicht übersteigt, ist die Kapitalrendite in den meisten Fällen immer noch wirksam.

Mieten

Mieterrechte unterscheiden sich von Staat zu Staat. Unabhängig davon muss ein Vermieter, der ein Objekt ohne Herd oder andere Geräte vermietet, dem Mieter diese Informationen im Mietvertrag schriftlich mitteilen. Der Mieter muss anerkennen, dass er versteht, dass die Immobilie ohne Ofen ist und dass er selbst einen zur Verfügung stellen muss. In diesen Fällen hat der Vermieter die Möglichkeit, zusätzliche Unterlagen zu erstellen und gegen eine geringe Gebühr einen Kaminofen an den Mieter zu vermieten. Dies ist jedoch eine Entscheidung, die vollständig in den Händen des Vermieters liegt. Der Gerätemietbetrag ist dann in der Miete enthalten. Auch hier könnten die zusätzlichen Kosten für die Vermietung von Geräten für einige Käufer eine Abneigung sein und es schwieriger machen, freie Stellen zu besetzen, je nach den Anforderungen in einem lokalen Markt.

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